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Die Hebamme: Unterstützung für dich und dein Kind

Hebammen sind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der ersten Zeit nach der Entbindung für dich da. Sie kümmern sich um deine Gesundheit und kommen sogar nach Hause, um nach dir und dem Baby zu schauen.

Was macht eine Hebamme?

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Hebammen helfen dir bei allem, was rund um die Schwangerschaft und die Geburt auf dich zukommt. In der Schwangerschaft kann dir die Hebamme Tipps und Anleitungen zur Schwangerschaftsgymnastik und Geburtsvorbereitung geben. Sie hilft dir auch bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei der Entscheidung für den passenden Geburtsort. Wenn du gesund bist und keine Risikoschwangerschaft vorliegt, kann die Hebamme auch fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Davon ausgenommen sind Ultraschalluntersuchungen.

Bei der Geburt unterstützt sie dich während der Wehen und achtet darauf, dass bei dir und dem Baby alles in Ordnung ist. Sie beobachtet deinen Gesundheitszustand und entscheidet, ob zusätzliche medizinische Hilfe nötig ist.

Auch nach der Geburt ist die Hebamme für dich und euer Kind da. Während des so genannten Wochenbetts besucht sie dich täglich zu Hause. Keine Angst, sie prüft nicht, wie ordentlich es bei dir ist oder wie du die Wohnung eingerichtet hast. Vielmehr schaut sie nach dir und eurem Kind. Du und dein Freund könnt euch mit allen Fragen und Sorgen an sie wenden – ob dir etwas weh tut oder ob ihr noch etwas Besonderes wissen wollt. Außerdem gibt sie wertvolle Tipps zum Stillen, zum Füttern und zur Nabel- und Säuglingspflege.

Die persönliche Hebamme

Es hat große Vorteile, wenn du deine Hebamme schon in der Schwangerschaft kennen lernst. Denn dann bleibt die Betreuung vor, während und nach der Geburt in einer Hand und du musst dich nicht ständig neu auf jemanden einstellen. Hebammen, die mit zur Geburt in eine Klinik (oder ein Geburtshaus) kommen, nennen sich auch „Beleghebammen“ oder „geburtsbegleitende Hebammen“. In manchen Städten oder Gegenden sind diese Hebammen so gefragt, dass man sich schon gegen Ende des dritten Schwangerschaftsmonats (also etwa in der zwölften Woche) bei ihnen melden sollte.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Man muss die Hebamme für ihre so genannte Rufbereitschaft, die sie um den Geburtstermin herum garantiert, bezahlen. Das ist eine Sonderleistung der Hebammen und kann zwischen 250 und 500 Euro kosten. Vielleicht weiß die Schwangerschaftsberatungsstelle, ob diese Kosten übernommen werden.

Besteht Anspruch auf eine Hebamme?

Jede Schwangere, die krankenversichert ist, hat Anspruch auf eine Hebammenhilfe. Während der Schwangerschaft kann dich die Hebamme zwölf Mal beraten. Außerdem kann sie bei der Geburt dabei sein und dich bis zwölf Wochen nach der Geburt zu Hause besuchen und betreuen – die ersten zehn Tage nach der Geburt sogar mindestens einmal am Tag. Falls es dir nicht gut geht und Schwierigkeiten auftauchen, zahlen die Krankenkassen auch weitere Hausbesuche. Deine Frauenärztin, dein Frauenarzt oder auch der Kinderarzt kann ein Attest für den weiteren Bedarf nach einer Hebamme ausstellen.

Auf jeden Fall solltest du die Betreuung durch eine Hebamme vorab mit der Krankenversicherung besprechen. Wichtig: Die Leistungen einer Hebamme kannst du zusätzlich zur Schwangerenbetreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen übernehmen für beide Betreuungsformen die Kosten.

Wie finde ich eine Hebamme?

Du kannst bei Schwangerschaftsberatungsstellen, in Kliniken oder Geburtshäusern nach einer Hebamme fragen. Auch deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt helfen dir sicher weiter. Ansonsten findest du die Kontaktdaten von Hebammen auch online, zum Beispiel über die Hebammenliste der Gesetzlichen Krankenkassen. Dort kannst du nach freiberuflich tätigen Hebammen in deiner Nähe suchen.

Nicht alle Hebammen bieten übrigens die gleichen Leistungen an. Am besten fragst du deshalb nach, welche Unterstützung du erwarten kannst und welche nicht. Und wenn du eine Hebamme gefunden hast, sie aber nicht magst? Das ist nicht so schlimm, dann suchst du dir eine andere Hebamme. Denn Hebammen sind Vertrauenspersonen und die „Chemie“ muss stimmen – sonst kann sie dir nicht richtig helfen.

Eine Besonderheit: Die Familienhebamme

Wenn die ersten zwölf Wochen nach der Geburt vorbei sind, beenden die Krankenkassen normalerweise die Kostenübernahme für die Hebamme. Bei Komplikationen zahlen die Krankenkassen unter Umständen auch weitere Hausbesuche.

Auch abgesehen davon kann die Hilfe einer Hebamme weiter sinnvoll sein: zum Beispiel wenn du dich allein gelassen fühlst, dein Kind besonders viel schreit, es nicht richtig trinken will oder du dir nicht sicher bist, ob es sich normal entwickelt. Vielleicht fühlst du dich auch einfach körperlich sehr geschwächt. In all diesen Fällen kann dich eine so genannte Familienhebamme unterstützen.

Für jugendliche und allein stehende Mütter kann die Unterstützung durch eine Familienhebamme besonders wertvoll sein. Sie betreut dich und das Kind bis es ein Jahr alt ist. Zur Unterstützung kann sie dich auch zu Terminen bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt, beim Amt oder in einer Beratungsstelle begleiten.

Das Angebot der Familienhebammen kostet dich nichts und ist leicht zu erhalten über die Netzwerke Frühe Hilfen. Informationen dazu erhältst du bei Schwangerschaftsberatungsstellen oder bei den Anlaufstellen Früher Hilfen, die du auf der Internetseite www.elternsein.info über eine Postleitzahlensuche findest.

Das deutlichste körperliche Zeichen für eine mögliche Schwangerschaft ist das Ausbleiben der Menstruation. Allerdings sind manchmal, gerade zu Beginn einer Schwangerschaft, leichte Blutungen möglich, die mit einer Menstruationsblutung verwechselt werden können. Weitere Anzeichen für eine Schwangerschaft sind zum Beispiel Spannungsgefühle in den Brüsten, Müdigkeit, Übelkeit (besonders morgens), Ziehen im Unterleib, eine Abneigung gegen bestimmte Nahrungsmittel oder besondere Vorlieben. Der Bauch wird in den ersten Wochen noch nicht sichtbar dicker. Wenn deine Menstruation zum erwarteten Zeitpunkt ausbleibt oder sonstige Schwangerschaftsanzeichen feststellbar sind, kann ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder Drogerie oder in einer ärztlichen Praxis dir Gewissheit verschaffen.

In vielen Praxen besteht der erste Termin nur aus einem Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Dabei kannst du die Fragen stellen, die dich beschäftigen, und dich über die verschiedenen Untersuchungsmethoden informieren. Du kannst dich auch über Empfängnisverhütung beraten lassen.

Der Arzt oder die Ärztin wird dich wahrscheinlich fragen, welche Krankheiten oder Operationen du schon hattest, ob du rauchst, wann du deine erste Periode hattest und ob du Beschwerden hast.
Wenn du zum ersten Mal untersucht wirst, sollte dir die Frauenärztin oder der Frauenarzt alles genau erklären. Das hilft dir, mögliche Angst vor der Untersuchung abzubauen. Die Ärztin oder der Arzt wird dann zuerst die Vulvalippen und den Scheideneingang von außen ansehen und anschließend ein so genanntes Spekulum, das ist ein längliches trichterförmiges Instrument, vorsichtig in die Scheide einführen. Mit Hilfe eines Vergrößerungsglases können der Muttermund und der Gebärmutterhals angesehen werden.
Anschließend wird die Ärztin oder der Arzt einen oder zwei Finger in die Scheide einführen, um die Gebärmutter zu untersuchen. Zuletzt folgt eine Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen, um zu überprüfen, ob es dort Verdickungen oder Knötchen gibt. In einem abschließenden Gespräch werden dir die Ergebnisse der Untersuchung erklärt.

Wenn du schwanger bist, hast du ein Recht auf Beratung. In einer Schwangerschaftsberatungsstelle können alle möglichen Fragen geklärt werden, etwa nach finanzieller Unterstützung. Eine Beratung ist auch dann wichtig, wenn du einen Schwangerschaftskonflikt hast. Vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch besteht die Pflicht, sich durch eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle dazu beraten zu lassen. Darüber wird dann eine Bescheinigung ausgestellt. Die Beratungsbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ja. Viele Hebammen, Frauenärztinnen und -ärzte begrüßen das sogar. Als werdender Vater überlegst du am besten vorher, welche Fragen du hast, und schreibst sie auf, damit du sie in der Untersuchungssituation nicht vergisst. Es kann sein, dass du bei der körperlichen Untersuchung das Zimmer verlassen musst, wenn deine Freundin nicht ausdrücklich wünscht, dass du dabei bleibst.

Besonders spannend sind die Ultraschalluntersuchungen, die normalerweise dreimal während der Schwangerschaft durchgeführt werden, nämlich im dritten, sechsten und achten Monat. Dort könnt ihr auf dem Bildschirm sehen, wie euer Kind in der Gebärmutter liegt, wie sein Herz schlägt und wie es sich bewegt.

Eine Schwangerschaftsberatung können Schwangere und werdende Väter in jedem Alter in Anspruch nehmen. Beratungen zu Fragen rund um die Schwangerschaft oder eine Schwangerschaftskonfliktberatung sind kostenlos. Übrigens: Alle Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen auch deinen Eltern vom Inhalt des Beratungsgesprächs nichts mitteilen, wenn du das nicht möchtest. In einer Beratung kann auch geklärt werden, ob im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs die Einverständniserklärung der Eltern nötig ist.

Auch werdende Väter haben das Recht auf eine ausführliche persönliche Beratung. Wenn du eine Freundin hast, die ein Kind von dir erwartet, ist es wichtig, dass du dich auch unabhängig von ihr damit auseinandersetzt, was diese Vaterschaft für dich bedeutet. Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters kannst du in Ruhe klären, wie deine persönliche Haltung zur Schwangerschaft ist und welche Möglichkeiten dir deine rechtliche und finanzielle Situation bietet.

Stand: 09.10.2019