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Schwanger – und keiner darf es erfahren?
Wenn du in Not bist und deine Schwangerschaft geheim halten möchtest, kannst du den Weg der vertraulichen Geburt wählen und so medizinisch sicher entbinden.
Was ist eine vertrauliche Geburt?
Vertrauliche Geburt bedeutet: Du kannst dein Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Du wirst von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt – wenn du es wünschst. Du gibst deine Personalien nur einmalig gegenüber der Beraterin preis. Sie nimmt deine persönlichen Daten auf und sorgt dann dafür, dass diese sicher hinterlegt werden. Wenn dein Kind 16 Jahre alt ist, kann es später deine Identität und damit seine Herkunft erfahren.
Die vertrauliche Geburt ist ein gesetzlich geregeltes Hilfsangebot innerhalb des Spektrums anonymer Hilfs- und Beratungsangebote speziell für Mädchen und Frauen, die nicht mehr weiterwissen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und niemanden haben, der sie unterstützt. Du und diejenigen, die dir zur Seite stehen, sind gesetzlich geschützt.
Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) macht.
Beratung und Hilfe für Schwangere in Not
Egal, wie ausweglos deine Situation scheint, am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter Telefon 0800 40 40 020, im Chat auf www.geburt-vertraulich.de und in den Beratungsstellen in deiner Nähe erhältst du Beratung und Hilfe.
Vertraulich: Niemand erfährt, wer du bist
Die Beratung ist anonym. Deinen Namen musst du nicht nennen. Wenn du das Hilfetelefon anrufst, sind deine Daten ganz sicher. Niemand kann nachverfolgen, wer du bist. Deine Anonymität bleibt gewahrt.
Geschützt: Dein Geheimnis ist sicher
Die Beraterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die du ihnen anvertraust, sind dadurch besonders geschützt. Du kannst sicher sein: Niemand wird von dem Gespräch erfahren – weder Angehörige und Arbeitgeber noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen. Die Schweigepflicht gilt uneingeschränkt.
Hilfe rund um die Uhr: Beratung jederzeit
Am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ sind rund um die Uhr Beraterinnen für dich da. Je früher sie von deiner Not erfahren, umso besser. Sie beraten und stärken dich und stellen den Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle her – ohne deinen Namen zu nennen. Mit einer Beraterin in deiner Nähe kannst du dann alles in Ruhe besprechen. Jederzeit und absolut vertraulich.
Umfassende Beratung und Hilfen: Begleitung auf deinem Weg
Erfahrene Beraterinnen stehen dir bei, wenn du dich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wendest. Sie begleiten dich vor und nach der Geburt, wenn du es wünschst. Du hast Anspruch auf durchgehende anonyme Beratung und Hilfe.
Ergebnisoffene Beratung: Nur deine Entscheidung zählt
Die Beratung ist ergebnisoffen. Das heißt: Die Beraterinnen zeigen dir Lösungsmöglichkeiten auf, ohne dich zu beeinflussen. Unabhängig davon, wie du dich entscheidest: Der Weg, den du für dich und dein Kind findest, wird respektiert.
Kostenfrei: Rat und medizinische Hilfe kosten dich nichts
Die Beratung ist für dich kostenlos. Und das so oft und so lange du Hilfe brauchst. Auch die Kosten für eine vertrauliche Geburt sowie die Vor- und Nachsorge in einer Klinik oder mit einer Hebamme musst du nicht selbst bezahlen.
Rat und Hilfe vor der Geburt
Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte, kann den Weg der vertraulichen Geburt wählen und so medizinisch sicher entbinden. In welcher Notlage du auch bist: Du kannst dich mit jedem Anliegen an die Beraterinnen des Hilfetelefons „Schwangere in Not“, im Chat auf www.geburt-vertraulich.de oder bei dir vor Ort wenden, wenn du Rat und Hilfe brauchst. Auch Männer, Familienangehörige, Bekannte oder Freunde erhalten kostenfreie und auf Wunsch anonyme Beratung.
Je früher du die Beratung in Anspruch nimmst, desto mehr Zeit bleibt, dass du für dich den besten Weg finden kannst. Ganz nach deinem Wunsch werden dir Möglichkeiten der Unterstützung aufgezeigt. Und bereits während der Schwangerschaft kannst du dich anonym medizinisch betreuen lassen, anonyme Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und dich auf eine sichere Geburt vorbereiten.
Allein deine Gesundheit und die deines Kindes zählen. Auch wenn du noch keine Beratungsstelle aufgesucht hast und anonym bleiben willst, findest du in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme Hilfe. Die Klinik setzt sich mit der Beratungsstelle in Verbindung, die sich um alles Weitere kümmert. Selbst dann, wenn du bereits heimlich entbunden hast, findest du hier Schutz und Hilfe.
Anonymität, Vertraulichkeit und Schutz
Beratung ist immer und so oft du es wünschst anonym möglich. Erst im Verfahren für die vertrauliche Geburt musst du dich – einmalig und nur gegenüber deiner Beraterin – ausweisen. Deine Daten werden sicher verschlossen und besonders geschützt hinterlegt, so dass niemand sie einsehen kann. Im gesamten weiteren Verfahren wird nur noch dein Deckname (Pseudonym) genutzt. Dein wahrer Name bleibt somit geheim. Frühestens nach 16 Jahren hat ausschließlich dein Kind das Recht, seine Herkunft zu erfahren und deine persönlichen Daten einzusehen.
Ja. Für die vertrauliche Geburt gilt: Alle Beteiligten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Auch wenn du für die vertrauliche Geburt deine Daten hinterlässt: Der Umschlag mit deinen Angaben (Herkunftsnachweis) wird sofort verschlossen. Er wird nicht mehr geöffnet und an zentraler Stelle aufbewahrt.
Für das „Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym und sicher“ gilt zudem, dass Telefon- und Internetdaten immer verschlüsselt übertragen werden.
Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot, das du in Anspruch nehmen kannst. Eine Verpflichtung zur Beratung in einer wohnortnahen Beratungsstelle besteht nicht – du bist in deiner Wahl frei und nicht an eine Stadt oder ein Bundesland gebunden. Überall in Deutschland gelten einheitliche Vorgaben. Unter der Telefonnummer 0800 4040020 helfen dir Beraterinnen gerne weiter. Nutze das Hilfsangebot und frage nach. Am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ kennt man die richtigen Ansprechpartnerinnen in deiner Nähe, und dir wird gesagt, an wen du dich sicher wenden kannst.
Rund um die Geburt
Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot. Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Geburtskliniken, Krankenhäuser und Hebammen. Die Beraterinnen am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Telefonnummer 0800 4040020 helfen dir weiter. Dort ist man rund um die Uhr für dich da. Adressen von Beratungsstellen in deiner Nähe findest du zudem über die Beratungsstellensuche.
Nein. Eine medizinische Betreuung ist nicht nur im Krankenhaus möglich. Auch eine Hebamme kann dich bei der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause vertraulich und liebevoll begleiten. Unter der Telefonnummer 0800 4040020 vermitteln dir Beraterinnen die von dir gewünschte Einrichtung der Geburtshilfe.
Ja. Die vertrauliche Geburt ist ein gesetzlich geregeltes Hilfsangebot innerhalb des Spektrums anonymer Hilfs- und Beratungsangebote speziell für Frauen, die nicht mehr weiterwissen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und niemanden haben, der sie unterstützt. Du und diejenigen, die dir zur Seite stehen, sind gesetzlich geschützt.
Leben mit oder ohne Kind
Nach der Geburt nimmt das Jugendamt dein Baby in Obhut, und das Kind erhält einen vom Familiengericht bestellten Vormund. Dein Kind erhält den von dir gewünschten Namen und wird ins Geburtsregister aufgenommen. Deine elterliche Sorge ruht nach der Geburt kraft Gesetz. Das Adoptionsverfahren wird eingeleitet, wenn du dich nicht für ein Leben mit deinem Kind entscheidest.
Bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist – erfahrungsgemäß nach etwa einem Jahr – kannst du dich grundsätzlich auch für ein Leben mit deinem Kind entscheiden und es großziehen. Dazu musst du deine Anonymität aufgeben. Zudem muss deine Mutterschaft zweifelsfrei feststehen. Das Familiengericht entscheidet dann unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Bei Rücknahme des Kindes erhältst du bei Bedarf weitere Hilfe und Unterstützung, zum Beispiel durch eine Familienhebamme, um das Leben mit deinem Kind gut gestalten zu können.
Nein. Auch hier gilt: Alles, was du den Beraterinnen anvertraust, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Das Jugendamt wird lediglich deinen Decknamen (Pseudonym), nie aber deine wahre Identität erfahren. Die Beraterinnen am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ oder in der Beratungsstelle helfen dir, einen guten Ausweg für deine ganz persönliche familiäre Situation zu finden.
Hilfetelefon Schwangere in Not. Die vertrauliche Geburt. (Abgerufen am 13.05.2024)