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- Wo und wie wohnen?
Wohnen – betreut oder allein
Noch bei den Eltern, in einer Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung, mit deinem Freund zusammen oder alleine? Wo und wie du mit deinem Kind wohnen möchtest, überlegst du dir am besten schon während der Schwangerschaft.
Weg von zu Hause?
Wenn du zusammen mit deinen Eltern lebst, stellt sich die Frage, ob du dort mit deinem Kind bleiben kannst und möchtest. Vielleicht willst du dich lieber nach einer anderen Lösung umschauen. Das hängt sicher davon ab, wie gut du dich mit deinen Eltern verstehst und wie sie mit der Situation zurechtkommen. Auch die räumlichen Verhältnisse spielen eine Rolle. Denn allzu große Enge kann für alle Beteiligten belastend sein.
Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen
Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sind für sehr junge Schwangere und Mütter und Väter da. Sie werden von kirchlichen oder kommunalen Trägern unterhalten und bieten nicht nur Wohnmöglichkeiten, sondern auch intensive Betreuung durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In einer solchen Einrichtung kannst du mit deinem Kind leben, bis du die Schule oder deine Ausbildung abgeschlossen hast. Du kannst dort entweder eine eigene kleine Wohnung beziehen, oder du bekommst ein Zimmer und kannst Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad mitbenutzen, wie in einer Wohngemeinschaft. Auch alleinerziehende junge Väter können mit ihrem Kind in einer solchen Einrichtung leben.
Die Betreuerinnen und Betreuer unterstützen dich bei der Bewältigung des Alltags mit dem Kind und stehen bei Problemen und Fragen zur Verfügung. Sie beraten dich auch zu schulischen oder beruflichen Fragen und betreuen das Kind, während du die Schule oder deine Ausbildung zu Ende bringst.
Wenn du mit dem Vater des Kindes oder mit einem neuen Partner eine enge Beziehung hast und später eventuell mit ihm zusammenleben möchtest, kann der Partner in den Alltag in der Einrichtung einbezogen werden und zum Beispiel an Beratungsgesprächen teilnehmen.
In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung hast du die Möglichkeit, dich auf das selbstständige Leben mit deinem Kind vorzubereiten. Außerdem kannst du dich hier mit anderen jungen Eltern austauschen, die in einer ganz ähnlichen Situation sind. Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Nicht ganz einfach: Die eigene Wohnung
Ab dem 16. Lebensjahr kannst du mit Zustimmung deiner Eltern auch eine eigene Wohnung beziehen. In diesem Fall ist es allerdings ratsam, frühzeitig zu klären, wie im Bedarfsfall die Kinderbetreuung organisiert wird und wo du dir auch mal tatkräftige Unterstützung holen kannst. Denn ein Kleinkind alleine zu versorgen und einen eigenen Haushalt zu bewältigen ist ganz schön anstrengend.
Wenn du als Jugendliche unter 18 Jahren mit deinem Freund zusammenziehen möchtest, bedarf auch das der Zustimmung der Eltern. Denn solange sie sorgeberechtigt sind, haben sie dabei ein Mitspracherecht.
Wenn du ein niedriges Einkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten und richtet sich nach deren Höhe und nach deinem Einkommen.
Du kannst auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit kannst du dann eine Sozialwohnung mieten. Die Mietpreise sind günstig. Allerdings kann es eine Weile dauern, bis man eine geeignete Wohnung findet. Die Wohnungsämter führen in der Regel entsprechende Wartelisten. Es ist also sinnvoll, sich dort frühzeitig zu melden.
Wenn du noch minderjährig bist, müssen Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld von deiner Mutter oder deinem Vater unterschrieben werden.
Anlaufstellen
Wenn du mit deinem Kind zunächst in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung wohnen möchtest, kannst du dich an das Jugendamt wenden. Auch die Schwangeren- und Familienberatungsstellen können hierzu Auskunft geben und dir einen Platz vermitteln.
Nähere Auskünfte zum Wohngeld erteilt der Bürgerservice deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dort musst du auch den Antrag auf Wohngeld stellen.
Beim Wohnungsamt deiner Gemeinde kannst du einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Das Wohnungsamt hilft auch bei der Vermittlung einer Sozialwohnung. Als Schwangere oder allein erziehende Mutter solltest du dabei bevorzugt berücksichtigt werden.