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Schwanger in der Schule
Schwangerschaft, Muttersein und Schule – das lässt sich mit ein bisschen Durchhaltevermögen durchaus vereinbaren. Damit du genug Unterstützung und Rückhalt bekommst, ist es wichtig, alle anstehenden Fragen rechtzeitig mit der Schule zu klären.
Schwanger und schulpflichtig
Niemand kann dich wegen einer Schwangerschaft von der Schule verweisen. Andererseits kannst du, solange du schulpflichtig bist, wegen der Schwangerschaft die Schule auch nicht einfach abbrechen.
Die Dauer der Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. In einigen Ländern beträgt sie neun, in anderen bis zu zwölf Jahre.
Darüber reden
Vielleicht bist du stolz auf deine Schwangerschaft und erzählst es gleich deinen Mitschülerinnen und Mitschülern. Vielleicht fällt es dir aber auch schwer, die anderen einzuweihen. Spätestens wenn der Bauch rund wird, werden es alle erfahren. So lange zu warten, ist jedoch nicht unbedingt sinnvoll.
Um die Schule während der Schwangerschaft und nach der Geburt möglichst gut bewältigen zu können, ist es das Beste, wenn du in der Schule möglichst früh Bescheid sagst. Vertrauenslehrerinnen und -lehrer oder der Schulpsychologische Dienst können hier die ersten Ansprechpersonen sein.
Vielleicht gibt es an deiner Schule auch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter. Du kannst dich an jede Lehrerin und jeden Lehrer deines Vertrauens wenden.
Mit der Schulleitung kann schon im Vorfeld überlegt werden, wie schulische Probleme im Zusammenhang mit der Schwangerschaft (zum Beispiel vermehrte Fehlzeiten oder versäumte Prüfungstermine) möglichst unkompliziert gelöst werden können.
Mutterschutz – auch für Schülerinnen
Das Mutterschutzgesetz soll schwangere und stillende Frauen vor unverantwortbaren Gefährdungen, Überforderung und Benachteiligung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz schützen. Es gilt auch für Schülerinnen.
Deine Schule muss also dafür sorgen, dass du deine Ausbildung fortsetzen kannst, ohne dass deine oder die Gesundheit deines Kindes unverantwortbar gefährdet wird.
Nach dem Mutterschutzgesetz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eine sogenannte Mutterschutzfrist. Sie endet acht Wochen (in Ausnahmefällen zwölf Wochen) nach der Geburt.
Während der Schutzfrist „ruht“ für dich die Schulpflicht. Du kannst diese Wochen also dazu nutzen, dich ganz auf dich, auf die Geburt und dein Kind zu konzentrieren, dich auszuruhen und zu schonen. Wenn du möchtest, kannst du während der Mutterschutzfristen aber auch zur Schule gehen und Prüfungen ablegen. Oder du gehst zur Schule, lässt dich aber von Prüfungen befreien.
Wenn du dich fit genug fühlst, möchtest du vielleicht so wenig wie möglich vom Unterricht verpassen. Machen dir dagegen körperliche Beschwerden zu schaffen oder gehen dir einfach zu viele andere Dinge durch den Kopf, kann es besser sein, die Schule während der gesamten Mutterschutzfrist hinten anzustellen. Vielleicht kannst du dann Mitschülerinnen oder -schüler bitten, dich über den versäumten Unterrichtsstoff zu informieren, sodass du zu Hause weiterlernen kannst.
Das leidige Thema Fehlzeiten
Allzu viele Fehlstunden können sich negativ auf die Zeugnisnoten auswirken und im Extremfall die Versetzung gefährden. Das gilt in erster Linie für unentschuldigte Fehlzeiten. Aber auch wenn du schriftliche Entschuldigungen, ärztliche Atteste und dergleichen vorlegst, kann es je nach Ausmaß der Fehlzeiten Probleme geben. Deshalb ist es wichtig, dass du mit den Verantwortlichen an der Schule frühzeitig über das Thema sprichst, um sie auf deine besondere Situation aufmerksam zu machen.
Auch wenn eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, kann dieser Zustand ganz schön anstrengend und mit Beschwerden verbunden sein, sodass du dich öfter krankmelden musst. Wahrscheinlich wirst du auch hin und wieder Arzttermine während der Unterrichtszeit haben.
Auch nach der Geburt kann es gesundheitliche oder andere Probleme geben, die es dir manchmal unmöglich machen, zur Schule zu gehen. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld mit der Schule zu klären, wie du trotz Fehlstunden deine Ausbildung fortsetzen kannst.
Ein Schuljahr zu wiederholen, ist kein Drama. Wenn du zu viel Unterricht versäumt hast und deshalb die Gefahr besteht, dass deine Zeugnisse nicht so gut ausfallen, ist es unter Umständen besser, wenn du dir mit dem Schulabschluss noch etwas Zeit lässt.
Schule mit Kind
Nach der Geburt wirst du viel Zeit und Energie für die Versorgung deines Babys brauchen und dich an die neue Situation erst gewöhnen müssen. Da kann es schon mal zu viel werden, sich auch noch um die Schule zu kümmern.
Vielleicht wirst du von deinem Partner, deinen Eltern oder Freunden unterstützt. Wenn du in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung lebst, kümmern sich während der Unterrichtszeit ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer um dein Kind.
Du kannst dein Kind auch ein paar Stunden täglich einer Kita oder einer Tagesmutter anvertrauen. Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Möglicherweise kannst du dein Kind aber auch schon früher in die Betreuung geben. Wende dich an dein Jugendamt. Das Jugendamt ist dir bei der Suche nach einem Betreuungsplatz behilflich und übernimmt unter Umständen auch die Kosten.
In Notfällen, wenn das Baby krank wird oder wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, kannst du dich vom Schulunterricht beurlauben lassen. Und wenn du selbst krank bist und dir deshalb die Weiterführung deines Haushalts sowie die Säuglingspflege bzw. die Kinderbetreuung und-beaufsichtigung nicht möglich ist, kann deine Krankenkasse oder die Krankenkasse deiner Eltern für eine begrenzte Zeit die Kosten einer Haushaltshilfe übernehmen.
Wenn es gar nicht geht ...
Manchmal gestaltet sich die Situation nach der Geburt so schwierig, dass es scheinbar keine andere Möglichkeit gibt als die Schule aufzugeben. Das muss aber nicht das Ende deiner schulischen Ausbildung sein. Du kannst dich zum Beispiel für eine begrenzte Zeit von bis zu einem Jahr vom Schulbesuch beurlauben lassen und danach wieder da einsteigen, wo du aufgehört hast.
Vielleicht gibt es zu dem angestrebten Schulabschluss auch Alternativen, die sich leichter bewältigen lassen. Auch hier sind Vertrauenslehrerinnen und -lehrer oder der Schulpsychologische Dienst die richtigen Ansprechpartner.
Und sonst ?
Als junge Mutter wirst du wahrscheinlich oft Fragen haben oder Schwierigkeiten bewältigen müssen, die mit der Schule nichts zu tun haben. Streit mit dem Vater des Kindes, zu wenig Unterstützung aus dem Umfeld, kein Kinderbetreuungsplatz, finanzielle Sorgen...
Bei solchen Problemen helfen dir Beratungsstellen weiter. Sie können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, in Konflikten vermitteln und bei Behördenangelegenheiten helfen. In Krisensituationen kannst du dort auch eine psychologische Beratung bekommen.
Auf die Angebote der Schwangerschaftsberatung hast du auch nach der Geburt deines Kindes einen gesetzlichen Anspruch.