Im Schwangerschaftskonflikt?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Finanzielle Hilfen vom Jobcenter

Für Schwangere und Mütter, die mindestens 15 Jahre alt und damit theoretisch erwerbsfähig sind, wird das Jobcenter zu einer wichtigen Anlaufstation.

Was ist das Jobcenter?

© Thomas Reimer - stock.adobe.com

Das Jobcenter in deiner Stadt oder in deinem Kreis ist zuständig für alle erwerbsfähigen Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die (theoretisch) mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, mit der Einschränkung, dass sie derzeit aber kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, um davon leben zu können. Aufgaben des Jobcenters sind die finanzielle Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Dienstleistungen (Beratung, Arbeitsvermittlung oder Wiedereingliederungsmaßnahmen) sowie Sachleistungen.

 

Wann habe ich Anspruch auf die Hilfen des Jobcenters?

Leistungen des Jobcenters kannst du grundsätzlich in Anspruch nehmen, wenn du hilfebedürftig bist und dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehst. Das ist immer der Fall, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst, dein Einkommen aber nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du zum Beispiel wegen des Schulbesuchs oder wegen der Betreuung eines Kleinkindes tatsächlich keine Arbeit annehmen kannst. Für die Zuständigkeit des Jobcenters ist nur wichtig, dass du im Prinzip erwerbsfähig bist.

Zur Feststellung deiner Hilfebedürftigkeit prüft das Jobcenter dein verfügbares Einkommen. Dazu zählen zum Beispiel auch Leistungen wie Ausbildungsbeihilfe oder Bafög, die den Bezug von Arbeitslosengeld II ausschließen.

Das Einkommen deiner Eltern kann nicht herangezogen werden, wenn du schwanger bist oder du dein Kind bis zum sechsten Lebensjahr betreust. Übrigens: Auch wenn du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst, hast du Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung ist, dass du wegen der Betreuung deines Kindes keine oder nur eine geringfügige Beschäftigung annehmen kannst. Du bekommst dann den Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro. Dieser Betrag wird allerdings vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Falls du vor der Geburt ein Arbeitseinkommen hattest, gilt für dich ein Elterngeldfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt von höchstens 300 Euro. Bis zu diesem Betrag ist das Elterngeld anrechnungsfrei, du erhältst es also zusätzlich.

Welche Hilfen bekomme ich?

Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, bekommst du von dem Jobcenter
 

  • Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens)
  • Kosten für die Wohnung einschließlich der Kosten für die Heizung, nicht aber für Strom und Warmwasserversorgung
  • Mehrbedarf für zusätzliche Aufwendungen (z. B. in der Schwangerschaft oder für alleinerziehende Mütter)
  • einmalige Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Hausrat, für Bekleidung und für Schwangerschaft und Geburt.

Kontakt

Die Adresse des zuständigen Jobcenters findest du im Telefonbuch. In der Regel ist es aber nicht möglich, dort telefonisch Auskunft oder einen Termin zu bekommen. Für den Erstkontakt musst du persönlich hingehen.