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Das Jugendamt: Beratung und Hilfe zum Wohle des Kindes
Vom Jugendamt habt ihr bestimmt schon einmal gehört. Doch welche Unterstützung leistet es eigentlich? Wie kann es minderjährigen Eltern genau helfen?
Was macht ein Jugendamt?
Ein Jugendamt gibt es in jeder Stadt. Es bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern Beratung und Unterstützung an. Das kann in rechtlichen Angelegenheiten oder Erziehungsfragen sein, oder in Notlagen und bei Konflikten. Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, kann sich das Jugendamt aktiv einschalten und zum Beispiel das Kind für eine befristete Zeit in eine Pflegefamilie oder ein Kinderheim geben.
Für minderjährige Schwangere, Mütter oder Väter ist das Jugendamt immer eine gute Anlaufstelle. Ihr werdet dort – als Paar oder getrennt, gemeinsam mit den Eltern oder mit einer anderen Vertrauensperson – jederzeit kostenlos beraten. Außerdem können beim Jugendamt verschiedene finanzielle Hilfeleistungen beantragt werden. Es ist sinnvoll, eine solche Beratung schon während der Schwangerschaft in Anspruch zu nehmen, um frühzeitig alle wichtigen Fragen zu klären.
Sorgerecht
Beim Jugendamt können auch Fragen des Sorgerechts geklärt werden. Hier erfahrt ihr, welche Entscheidungen ihr in Bezug auf das Kind selbst treffen könnt und in welchen Angelegenheiten bis zu eurer Volljährigkeit der gesetzliche Vormund entscheidet. Die Sorgerechtsregelungen sind zum Teil recht kompliziert. Deshalb solltet ihr euch in jedem Fall vom Jugendamt darüber informieren und beraten lassen.
Unterhaltsfragen
Ein weiteres wichtiges Thema, zu dem das Jugendamt Beratung und Unterstützung bietet, ist der Kindesunterhalt. Wenn Eltern nicht zusammen leben und die Mutter das Kind allein betreut, muss der Vater normalerweise Kindesunterhalt bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Vaters und dem Alter des Kindes.
Aber was ist, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, weil er beispielsweise Schüler ist oder in der Ausbildung noch zu wenig Geld verdient? In solchen Fällen kann das Jugendamt einen so genannten Unterhaltsvorschuss zahlen. Du kannst dich als Mutter wie auch als Vater zu Unterhaltsfragen vom Jugendamt beraten lassen.
Beistandschaft
Ein weiteres Angebot des Jugendamtes ist die so genannte Beistandschaft für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Im Rahmen der Beistandschaft kann das Jugendamt sich um die Feststellung der Vaterschaft und deren Anerkennung durch den Vater bemühen. Es kann auch Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil geltend machen. Entweder indem es sich um eine gütliche Einigung zwischen den Eltern bemüht, oder indem es den Unterhaltsanspruch im gerichtlichen Verfahren durchsetzt.
Weitere Hilfen
Um über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen entscheiden zu können, wird bei einer Beratung durch das Jugendamt zunächst die Lebenssituation der werdenden Eltern besprochen. Gehen sie beispielsweise noch zur Schule oder sind in der Ausbildung? Wie ist die Wohnsituation? Wie ist das Verhältnis der Schwangeren zu ihrer Familie und zum Vater des Kindes? In welchen Bereichen des künftigen Alltags mit dem Kind wird Unterstützung gebraucht?
Das Jugendamt kann bei der Suche nach einer eigenen Wohnung behilflich sein; es kann auch einen Platz in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung oder einem betreuten Wohnprojekt vermitteln und helfen, entsprechende Anträge zu stellen. Jugendämter sind außerdem zuständig für die Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in städtischen Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten.
Kontakt
Hattet ihr schon einmal Kontakt mit einer städtischen Verwaltung? Manchmal kann es passieren, dass ihr geduldig auf einen Termin, egal ob persönlich oder per Telefon, warten müsst. Die Telefonnummer des zuständigen Jugendamts findet ihr im Telefonbuch.
Ihr könnt euch aber auch im Internetangebot eurer Stadt informieren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail solltet ihr keine persönlichen Informationen mitteilen. Am besten nutzt ihr eine Mail nur, um den Kontakt herzustellen und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren.